Die Stadt Bad Sobernheim liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6479 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55566
Vorwahl
06751
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sobernheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat am 13.11.2024 den Billigungsbeschluss und den Beschluss über die Durchführung der Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kesselsches Gelände" gefasst. Dieser Plan betrifft die Entwicklung eines Hotels auf bisher als öffentliche Parkanlage genutzten Flächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Zudem wurde über die 4. Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windenergie und die Errichtung von Windenergieanlagen in den Sonderbauflächen Pferdsfeld beschlossen. Der Stadtrat befürwortete die Errichtung der Windenergieanlagen und beauftragte die Verwaltung, den Vertragsentwurf durch die Kommunalberatung prüfen zu lassen.
Darüber hinaus wurde der 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 mit einer Erweiterung um 50.000 Euro für die weitere Planung des Freizeitparkes beschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.