Die Stadt Bad Sobernheim liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6479 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55566
Vorwahl
06751
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sobernheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Bad Sobernheim hat am 13.11.2024 den Billigungsbeschluss und den Beschluss über die Durchführung der Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kesselsches Gelände" gefasst. Dieser Plan betrifft die Entwicklung eines Hotels auf bisher als öffentliche Parkanlage genutzten Flächen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Zudem wurde über die 4. Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windenergie und die Errichtung von Windenergieanlagen in den Sonderbauflächen Pferdsfeld beschlossen. Der Stadtrat befürwortete die Errichtung der Windenergieanlagen und beauftragte die Verwaltung, den Vertragsentwurf durch die Kommunalberatung prüfen zu lassen.
Darüber hinaus wurde der 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 mit einer Erweiterung um 50.000 Euro für die weitere Planung des Freizeitparkes beschlossen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.